Mit Hilfe von Seilklettertechnik und Hubarbeitsbühnen können auch sehr schwer erreichbare Bäume bearbeitet werden.
Arbeiten an geschützten Bäumen oder gar eine Baumfällung müssen vorher beim Umwelt- und Naturschutzamt beantragt werden.
Georg Sniegocki
FLL-Zertifizierter Baumkontrolleur
Alle Baumbesitzer unterliegen der Verkehrssicherungspflicht. Durch fachgerechte Baumkontrollen kann festgestellt werden, ob beim Baumbestand Handlungsbedarf besteht.